Das Untermusbacher Lagerbuch von 1687
Gemeinde
Nach der allgemeinen Festlegung der Gebäude- und Grundstückswerte wurden alle Eigentümer mit ihren Hofanlagen und Grundstücken aufgelistet und hierbei der entsprechende Kapitalwert vermerkt.
Folio 150b
J
Die Gemeindt
Gärtten
Anderthalb Morgen Graß-
kraut und Küchengarten
auch Hanfland am Hirten-
haus und Hans Winters
Garten sonsten allerseits
der Herrschaft Allmandt
gelegen zinsen ins
Vorstambt 1 fl 15 kr.
Kommentar: Es folgt auf mehreren Seiten die Beschreibung von Feldern in auswärtigen Gemeinden und deren Steuerabgaben. Diese Seiten werden nicht transkribiert.
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Gefunden und aufgeschrieben durch Hans Rehberg
Letzte Änderung am 12.05.21