Waldverteilung 1821

Die Verteilung des Untermusbacher Waldes

Vom Beginn der Verhandlungen 1821 bis zum Abschluss 1835

Die Gemeinde Untermusbach gehörte zum Waldgeding und hatte damit Zugriff auf den ganzen Waldbezirk des Waldgeding.
Holznutzung, Waldweiderechte und die Jagd waren in der Waldgeding-Ordnung über Jahrhunderte geregelt.

Am 8. September 1821 schlug die Regierung in Stuttgart den Waldgeding Gemeinden die Ablösung der Holzrechte vor. Alle Gemeinden stimmten diesen Vorschlag zu unter der Bedingung, dass allen Gemeinden Waldflächen in einem Umfang zugeteilt werden der dem bisherigen Holzbedarf der Gemeinden entsprach.

Als erstes musste zur Berechnung der bisher gezahlte Wald- und Rauchhaber berechnet werden, da die Waldfläche mit dem 20fachen Betrag von den Gemeinden abgelöst werden musste.
Für Untermusbach war dies eine Summe von 131 Scheffel und 2 Simri Hafer, wobei 1 Scheffel 8 Simri entsprach. Der Wert des Scheffel Hafer wurde auf 2 Gulden 24 Kreuzer festgelegt. Die Ablösesumme betrug also 62 Gulden auf 1 Jahr und 1240 Gulden für die 20 Jahre.

Als nächstes musste der jährliche Holzbedarf der Gemeinden festgestellt werden. Es wurden Schätzungsausschüsse bestellt die auf der Staatsseite aus 3 Förster und auf der Gemeindeseite  aus dem Gemeinderat und dem Bürgerausschuss bestand.
Am 30.3.1832 standen dann die Verhandlungsergebnisse fest.
Untermusbach sollte 531 Morgen erhalten. Die Voraussetzung war jedoch, dass der Wald als ganzes Stück in Eigentum der Gemeinde überging und eine Aufteilung auf die Bürger unterbleiben musste.
Neuberechtigte (Neubürger ab 1757) sollten auch künftig Weide- und Streurechte erhalten.

Die alteingesessenen Familien waren mit diesem Vorschlag nicht einverstanden, sie verlangten, dass die Waldfläche komplett unter den Altbürgern (Altberechtigten), den vor 1757 ansässigen Bürgern, verteilt wird.
Zu dieser Zeit gab es in Untermusbach 30 Altberechtigte und 13 Neuberechtigte.

Langwierige Verhandlungen führten dann zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde die Hälfte und die Altberechtigten die andere Hälfte erhielten. Die Ablösesumme musste anteilig gezahlt werden.
Grüntal und Untermusbach wollten auch diesen Bedingungen nicht zustimmen. Unter Androhung des Forstmeister am 12.6.1834, bei weiterer Verweigerung den gesamten Vertrag zurückzuziehen, stimmten dann die beiden Gemeinden zu.
Untermusbach unterschrieb am 17.6.1834.
Im Jahr 1835 wurden die Verträge endgültig genehmigt. Nun ging der Streit unter den 30 Altberechtigten bezüglich der Verteilung der Flächen los. Hier mussten die Gerichte entscheiden. 

Die Forstallmanden (Feldflächen die zum Wald gehörten) wurden zusätzlich den Gemeinden zum Kauf angeboten da vorherige Verkaufsversuche nicht zum Erfolg geführt hatten. Teilweise wurden auch bereits ab 1830 an den Waldrand angrenzende Allmandflächen mit Baumsamen eingesät da die Allmandflächen dem Forst keinen Gewinn einbrachten.
Die Gemeinde Untermusbach machte von den Kaufangebot keinen Gebrauch.
9 Bürger kauften jedoch 2,5 Morgen.

Zusammengefasst sah es also so aus dass der Staat einen Großteil des Waldes für sich behielt (heute Staatswald) und die Gemeinde Untermusbach 531 Morgen erhielt. Von diesen 531 Morgen behielt die Gemeinde die Hälfte ( heute Stadtwald) und die zweite Hälfte erhielten die Altberechtigten.

In Obermusbach gab es 1785 eine andere Regelung. Die Gemeinde erhielt 100 % des Waldes vom Klosteramt zugeteilt und verteilte ihn selbstständig bis auf wenige Prozente unter den Altberechtigten Lehensbauern. Während jedoch in Untermusbach alle Altberechtigten, und dass waren auch Taglöhner und Handwerker, einen Waldanteil erhielten wurde in Obermusbach der Wald ausschließlich unter den Lehensbauer aufgeteilt. Die Taglöhner gingen leer aus.

Die damalige Gemeinde Freudenstadt behielt damals ihren Waldanteil komplett und gab nichts an die Altberechtigten ab.

Entnommen aus dem Dornstetter Heimatbuch, Seite 228 u.w.,.

Ein Bericht von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 09.03.21