Kirchensteuer (Zehnten) an das Schweizer Kloster Muri
In der Schweiz, im Kanton Aargau liegt das große Kloster Muri. Im achtzehnten Jahrhundert erweiterte das Kloster seinen Besitz durch Ankäufe im Schwarzwälder Neckarraum. Es wurde die Herrschaft Glatt mit dem Glatt Schloss und die Dörfer Diessen, Dettlingen, Dettensee, Dettlingen und Neckarhausen erworben.
Diese Dörfer wurden damit gegenüber Muri zehntpflichtig. Da die Bürger und Herrschaften dieser Dörfer auch Besitz im näheren Umkreis hatten, wurde auch dieser Besitz zum Kloster Muri zehntpflichtig.
In Untermusbach war das ein Grundstück, von dem wir nicht den damaligen Eigentümer kennen.
Nach dem Einmarsch der französischen Armee 1798 in die Schweiz flüchtete der Abt und das Kloster Muri verzichtete auf die Herrschaftsansprüche.
Im Jahr 1802 kamen dessen Besitz in unserem Land an die Hohenzollern-Sigmaringen (Schloss Glatt) und das württembergische Herzogtum.
Das Kloster wurde 1830 mit einer geringen Summe für das verlorengegangene Land entschädigt. In den Verhandlungen hierzu finden wir im Buch
„Urkunden zum Repertorium der Abschiede der eidgenössischen Tagsatzungen vom Jahr 1803 bis Ende des Jahrs 1813“,
gedruckt 1843. Auf Seite 142 finden wir eine Angabe, dass auch Untermusbach 5 Kreuzer jährlich an das Kloster Muri zu zahlen hatte. Die Gründe sind noch zu erforschen.
Ein Auszug aus dem genannten Buch finden sie hier.
Viel Spaß beim Lesen.
Gefunden in Google-Books und Wikipedia.
Abgespeichert durch Hans Rehberg.
Letzte Änderung am 09.03.21