Das Untermusbacher Lagerbuch von 1703
Gemeine Dienste
Im Jahr 1703 wurde für den Ort Untermusbach der Auszug des Lagerbuch erstellt.
Folio 3b
Gemeine Dienst zu gebührender
Zeit, und nicht jährlich Frohn geltt
auf Martini gefallend:
Der Herrschaft Württemberg
seyen die von Undermuspach
ußerhalb daß Sie die Straße
auff dem Waldt: zu zu Sommers:
Winters: und andren Zeithen
in Frohn mueßen helffen
auff thun und erhaltten
dagegen doch Ihnen bishero
Tags auff jede Persohn vier
Schilling, auf hin paar
Ochsen vier, und auff ein
Folio 4
Gemeine Dienst zu ge-
bührender Zeit, und nicht
jährlich Frohngeltt
Roß auch vier Schilling Heller,
user der Kellerey zu Dorn-
stetten von dem zu Kniebiß
gefallenen Weeg Geltt be-
zahlt worden, auch daß Ein
jede Män für Einen alt
schuldigen Tag Ackher Dienst
Jährlich auf obdachte Zeit
acht Schilling Heller, Sieben-
Zehn Kreutzer genannt
Frohn geltt zu geben:
Folio 4b
Gemeine Dienst zu gebührender
Zeit, und nicht jährlich Frohn-
geltt
Keiner sonder Bestimbte Frohn-
Dienst zu laisten schuldig und
verbunden.
Des besagten Frohn allerseits
ist Ein jeder Schultheiß
so lang Er im Amt ist
befreyet.
Dieser Zeithen befinden
Sich zwar an diesen Orth
nicht über acht Männer,
nichts desto weniger: und
weilen Sich diesers Mänin
Folio 5
Gemeine Dienst zu ge-
bührender Zeit, und nicht
jährlich Frohn geltt
oder Frohn geltt, mindert
und mehrt, So soll Ein Vogt
zu Dornstetten, alle Jahr
sein sonders fleißige Nach-
frag und auf sehens haben
und was sich dero wegen
jedes mahls zu und abgang
befindt, Hir vor beschribener
maßen einziehen, und
mit Urkund verrechnen.
Das Lagerbuch befindet sich im Archiv von Musbach.
Gefunden und aufgeschrieben durch Hans Rehberg
Letzte Änderung am 26.05.21