Das Untermusbacher Lagerbuch von 1703
Frey: und Abzug
Im Jahr 1703 wurde für den Ort Untermusbach der Auszug des Lagerbuch erstellt.
Folio 7b
Frey: und Abzug
Zu Wissen, wann über Kurz
oder Langer Zeit, Einer:
Eine: oder mehr von Unter-
muspach, und also außer
Folio 8
Frey: und Abzug
dem Landt und Ambt dorn-
stetten hinweg: an anders
Orth zu ziehen, und Sich
mit Weesen daselbsten
nider zulaßen willens, so soll
der- oder dieselben, mit Ihren
Heud?: und gultern, ohn-
verhindert männiglichs, frey
ohne allen Abzug und Ent-
geltdnüß hinziehen, und
damit leedig seyn.
Da aber der: oder dieselbe
Hernacher, oder sonst Einer
andere ussäßige Personen,
Folio 8b
Frey: und Abzug
der Herrschaft nicht mit Pflichten
und Erbhuldigung verwandt
und zugethon etwas es seye
wenig oder viel, zu Under-
muspach oder in Einem anderen
Fleckhen des Ambts, allßo in
der Herrschaft Württemberg,
von Vatter, Mutter, Ehni,
Ahne, Geschwister rigt: oder
sonst andern Verwandten
und Befreündten Ererbt
hätten, nichtzit außgenommen,
seyen der: oder dieselbige
wo fern mit Hoch gedacht meinen
gnädigsten Fürsten und Herrn
Folio 9
Frey: und Abzug
Selbiger Herrschaft /: Hinder
welche die jennige Persohn
so alßo Erb zu erheben hatt :/
gezogen ist, nicht derglichen,
durchaus den Zehenden Pfenning
in Minder: und Mehrung
des Ererbten Haubt gurths
auf und ab zu rechnen, für
den Erblichen Abzug zu er-
legen schuldig.
Das Lagerbuch befindet sich im Archiv von Musbach.
Gefunden und aufgeschrieben durch Hans Rehberg
Letzte Änderung am 26.05.21