Geistliche Verwaltung 1678
Knuebisch Alpürstpachische
Pleeg
Im Jahr 1703 wurde für den Ort Untermusbach der Auszug des Lagerbuch erstellt. Angefügt war außerdem noch ein Auszug der Geistlichen Verwaltung aus diesem Lagerbuch von 1678,
Im folgenden der Auszug betreffend der Geistlichen Verwaltung von 1678.
Das Kloster Alpirsbach war zur Zeit der Erstellung dieser Erneuerung nicht mehr Aktiv, weshalb die Zahlungen an das Dornstetter Amt erfolgten.
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Folio 9b
Knuebisch Alpürstpachische
Pfleeg
Nicht Jährlich doch Ewige Rauchfall
zu UnterMuespach
Doch ist vorderisten zu wißen,
daß sowohlen in dem genannten
Flecken UnterMuespach: alß auch
andern Waldgedingsorten,
mit Nahmen Gröndel, Wittlins-
weyler, Dietersweyler und in der
Aach, von jeder Hofstatt, darinnen
Rauch gehalten wird, so oft ein Inn-
haber oder Innhaberin derselben,
es seye ein Manns: oder ein
Frawn Person mit Tod ist abgegangen,
gefält dem Prival Kniebiß, jezo
und nunmehr aber, der Geist-
lichen Verwalttung Dornstetten
Folio 10
Knuebisch Alpürstpachische
Pfleeg
allwegen das beste Haubt Vihes, so
die abgestorbene Person verlaßen,
es sey eigen ober verstelt Vichs, zu
Haubtfall.
Dann alß auf eine Zeit, Eines
mit Nahmens Matthäus Weiß
gewesener Schultheiß zu Dorn-
stetten, einem Innwohner
zu Gröndel, Heinrich Schnei-
der genannt, etlich Viech gestellet
und alß derselb Heinrich Schneider
mit Tod abgegangen, ließ ermelter
Matthes Weiß das Viehe wegfüh-
ren, aber Herrn Jacob vis Steinfilten
damalen Prior zu Knübiß, be-
klagte ihne derenthalben vor
Gericht zu Dornstetten, da
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Knuebisch Alpürstpachische
Pfleeg
wurdt mit Urtheil erkannt und ge-
stahen, daß Matthäus Weiß daßsel-
big Viech, wider an daß Ende, da er das
genommen habe, stellen, und dem
Prior sein Fall darauf erfolgen solle, ver-
mög und Inhalt des Urhel Gewiests
bey der Cantzley oder Registratur,
welcher also anfahet.
Wir Vogt und Richter gemein-
lich der Statt Dornstetten, bekennen
und am dato stehet, auf Montag nach
St. Margarethentag der Heiligen Jung-
frawen, Alß mann zehlt von
Christi Unsers lieben Herrn Geburt,
Fünf Zehnhundert und Ein Jahr ./.
Waren auch zwey Personen, die
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Knuebisch Alpürstpachische
Pfleeg
nicht ehlich zusamen gehörten
und also einer bey der anderen
Hauß, von denen jeder wegen
insonderheit, gefält nach Ab-
sterben auch ein Rauchfall.
Alleleches? auf Eine Zeit die
Einseßen, der abgemelten
Flecken, alß Gregori Mel-
bers Vatter mit Tod abgegangen,
und bey Ihme Gregorio sein Sohn zu
Hauß gewesen, begehrten zu
widerfechten, und nicht mehr
dann nun ein Halben Fäll
geben woltten, aber es ward
auch zu Dornstetten, auf
des Priors angesagent Ge-
rechtigkeit erkennt, daß Er
Prior bey seines Gottes Hauses
Gerechtigkeit, der Fall Halber bleiben,
Folio 11b
Knuebisch Alpürstpachische
Pfleeg
doch soll Ers damit zimlich halten, laut
der Pergamentinen Urtheil Brief bey
der Cantzley oder Registratur ligende,
welcher also anfahrt.
Wir Vogt und Richtere Gemein-
lich der Statt zu Dornstetten beken-
nen, und am dato stehet, auf Montag
nach St. Margarethentag, der Heiligen
Jungfrawen, alß mann zehlt, von Unsers Lieben Herrn Geburth, fünfze-
hnhundert zwanzig und vier Jahr.
Doch werden außgenommen, was
für Wittwen die nicht über ein
Jahr in Wittwenstand verharret
desglaichen Minderjährige Kinder,
Folio 12
Knuebisch Alpürstpachische
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so unter vierzehn Jahr alt, oder
die bey solchen Kündern oder Witt-
wen zu Hauß sitzen.
Welche vorstehende Rauchfäll,
wegen Knüebischen Closters
Kräftt eines Hub dato den Eiltten?
Decembris Anno Sechzehnhundert
Siebenzig und Drey, ergangenen
Fürtl: Gnädigsten Befehls, von
dem Closter Alpürstpach, diser
Verwalttung incorporirt worden.
Und lautet der Innhalt selbiger
Closters Lägerbuch also.
Zu wisen daß von jeder Hofstatt
zu UnterMuespach, Gröndel,
Wittlins: und Diettersweyler
nicht weniger in der Aach, darinnen
Folio 12b
Knuebisch Alpürstpachische
Pfleeg
Rauch gefallen wird, so oft ein Innhaber
oder Innhaberin daselbsten mit Tod ab-
gehet, gefält dem Closter Kniebis außer-
halb dreyen Hofstätten zu Wittlins-
weyler, deren die eine pronunc Au-
gustin Schmeltzlen, Gall Lehmann,
die andern, und die dritte Jacob Förnes
hat, allwegen das beste Haubt Viehe.
Nach vollendeter Erneuerung ist selbige
vor gantzer Gemeind offentlich abgelesen
und publicirt, von der Gemeind und
allen Interehsenten unwiderruflich
angenommen, unden daraufhin von
uns eigenhändig unterzogen worden./.
Christ Bretzing, Schultheiß
Georg Müller.
Jacob Leix.
Notiz auf letztem Blatt
Unter-Muspach d. 11. Deceb: 1784.
Hab ich die Zinß erhalten um 11 Uhr und hab Sie
kleich wieder vort gephirt-
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Das Lagerbuch befindet sich im Archiv von Musbach.
Gefunden und aufgeschrieben durch Hans Rehberg
Letzte Änderung am 26.05.21